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Chaoyang East Road 55, Kunshan Development Zone, Suzhou, Provinz Jiangsu
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Gewöhnliche Container sind die allgemeinen Bezeichnungen für alle anderen Arten von Containern mit Ausnahme von speziellen Güterkontainern, wie z.B. für die Beförderung von Gütern, die eine Temperaturregelung erfordern, Flüssigkeiten und Gase, Großgüter, Autos und lebende Tiere, sowie Luftfahrtcontainer.
Explosionssichere gefährliche Güterkontainer werden auf der Grundlage von normalen Containern modifiziert und können gefährliche Güter und brennbare Sprengstoffe, gefährliche Chemikalien usw. platzieren.
Anforderungen an explosionssichere Container für gefährliche Chemikalien
Für den Transport gefährlicher Güter müssen Container für gefährliche Chemikalien den Anforderungen des Übereinkommens der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation über die Sicherheit von Containern von 1972 entsprechen und von den zuständigen Prüfbehörden geprüft werden.
Vor der Verpackung gefährlicher Güter muss die Verpackungseinheit die Container und die gefährlichen Güter im Voraus sorgfältig prüfen, damit sie den einschlägigen Anforderungen der Regeln der Internationalen Seefahrtförderung der Internationalen Seefahrtsorganisation entsprechen. Nicht kompatible Waren dürfen nicht mit der Gepäckung versendet werden.
Die Ladung von Gütern in der Verpackung muss den einschlägigen Anforderungen der internationalen Gefahrenvorschriften entsprechen. Gefährliche Güter und das äußere Erscheinungsbild des Containers müssen gemäß den Anforderungen der internationalen Gefahrenvorschriften gekennzeichnet und mit Schildern versehen werden. Der Container darf keine anderen, nicht verwandten Gefahrgutscheine aufweisen.
3, nach der Überprüfung des Ministeriums für zivile Angelegenheiten der Verpackung, die für die Verpackung verantwortliche Einheit sollte das "Container-Verpackungszertifikat" unterschreiben, das den Anforderungen der "internationalen Gefahrenvorschriften" entspricht, und der Vor-Ort-Verpackungsinspektor sollte das Buchzeichen unterschreiben. Die Zertifizierung der Containerverpackung muss der Seebehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Die Seeschiffsbehörde verlangt, wenn sie dies für notwendig hält, von dem Absender andere einschlägige Unterlagen vorzulegen. Die Verpackungseinheit muss im Voraus dem Verpackungspersonal die Anforderungen zur Sicherstellung der sicheren Transportverpackung des Containers vorlegen; Außerdem werden vor Ort Inspektoren ernannt, die die Umsetzung der Verpackungsanforderungen überprüfen. Die Verpackungseinheit muss im Voraus die Liste der Vor-Ort-Inspektoren an die maritime Abteilung übermitteln. Die Seefahrtbehörde wird die erforderlichen Prüfungen der Vor-Ort-Inspektoren durchführen, um ihre Qualifikation für die Unterzeichnung des Containerverpackungszertifikats zu bestätigen.
(4) Die betreffenden Beförderungseinheiten, Schiffe und Hafenbetriebsbehörden müssen Container mit gefährlichen Chemikalien prüfen, die nicht befördert oder geladen werden dürfen, wenn eine Beschädigung, eine Verschmutzung, ein Leck oder ein Leck des Gehäuses oder seiner Teile festgestellt wird.
(5) Container, in denen gefährliche Güter befördert wurden, müssen nach den Anforderungen der ursprünglichen Gefährliche Güter befördert werden, bis sie gründlich gereinigt oder beseitigt wurden. Die Verpackung und Entpackung gefährlicher Güterkontainer im Hafengebiet erfordert die Zustimmung der Seefahrtbehörde. Wenn die Seefahrtbehörde dies für notwendig hält, werden die Container, in denen das Schiff geladen werden soll, durch eine Probenaufnahme und eine Überwachung überprüft. Wenn festgestellt wird, dass ein Container oder eine Befestigung nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht, trifft die Seefahrtbehörde die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zur Entsorgung in Übereinstimmung mit der gegenwärtigen Verantwortung der Partei als Befestigungseinheit oder Beförderer, und alle daraus resultierenden Folgen tragen die bestehenden Parteien.
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